Homologation - Anerkennunsverfahren

Sind Sie in der Schweiz oder in einem europäischen Land geschieden? Dann werden Sie die brasilianische Homologation (Beglaubigung des Gerichtsurteiles) benötigen um Ihren Namen, Zivilstand und brasilianischen Pass aktualisieren zu können, auf dem brasilianischen Konsulat in Zürich oder in dem Land in welchem Sie Wohnhaft sind. Vergessen Sie nicht das Ihre Scheidung im Ausland auch in Brasilien gültig sein muss obwohl Ihre Ehe dort nicht registriert worden ist.

Wir erledigen für Sie alle Angelegenheiten in Sachen Homologation - Anerkennungsverfahren des ausländischen Scheidungsurteils auf Deutsch, Italienisch, Französisch, Englisch, Spanisch und Portugiesisch von allen schweizerischen und europäischen Gerichtsurteilen.

Schweiz. - Brasilianische Anwaltskanzlei im Anwaltsverband in Brasilien eingetragen.
– OAB/RJ N° 75 394 –
Im Anwaltsverband von Portugal eingetragen -  N° 20 549
Anwaltskanzlei im Handelsregister der Stadt Zürich eingetragen.